Die Chance der geänderten Intrastat-Meldung erkennen

30. März 2021

Jeder, der die Aufgaben eines funktionierenden Warenverkehrs zu seinem Geschäftsalltag zählt, ist mit der Intrahandelsstatistik bestens vertraut. Erhöhte Anforderungen an die Datensicherheit, den Brexit sowie weitere verpflichtende Angaben erfordern eine Neugestaltung der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt. Konkret bedeutet dies, dass einige Änderungen in diesem Jahr anstehen und von den Unternehmen umgesetzt werden müssen.

Ziel der Intrahandelsstatistik ist eine umfassende Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Diese Daten sind die Basis für weitreichende Analysen der europäischen Gemeinschaftsorgane, Regierungen und Wirtschaftsverbände sowie Marktforschungsinstitute für Analysen der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaft- und Handelspolitik sowie wissenschaftliche entwicklungsorientierte Zwecke. Basierend auf europäischen Rechtsverordnungen und ergänzt um nationale Gesetzte sind Unternehmen verpflichtet, eine monatliche Auflistung des tatsächlichen Warenverkehrs an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Diese Instrastat-Meldung ist von jeder natürlichen oder juristischen Person mit deutscher Steuernummer abzugeben, die einen Vertrag über Warenversendungen innerhalb der EU abschließt. Die Meldung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form, wobei die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Online-Verfahren genutzt werden müssen. Diese Online-Formulare enthalten definierte Felder, die entsprechend den Vorgaben auszufüllen sind.

Das Jahr 2021 steht im Zeichen der Anpassungen und dies betrifft insbesondere die korrekte statistische Erfassung aller Daten des innergemeinschaftlichen Handels. Einige aktuelle Punkte, die unmittelbar die Intrastat-Meldung betreffen, sind:

Brexit

Der Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirlands und der Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2020 zeigen tiefgreifende Veränderungen im Warenverkehr. Die bisherige Instrastat-Meldung entfällt, stattdessen sind die aufwändigen Zollanmeldungen erforderlich. Nordirland ist von dieser Regelung ausgenommen, die Intrastat-Meldungen sind weiterhin vorgeschrieben.

Intrahandelsstatistik

Ab Januar 2022 ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners verpflichtend. Die hohen Anforderungen der Datensicherheit machen daher die Ablösung des bisherigen ASCII-Formats der elektronischen Intrastat-Meldung notwendig. Die vom Statistischen Bundesamt zugelassenen XML-Formate INSTAT/XML und DatML/RAW sind schon heute in den Meldeverfahren verfügbar. Eine zusätzliche Möglichkeit der Datenübertragung besteht im Import als CSV-Datei.

Quick Fixes

Die Zielsetzung der seit 01.01.2020 geltenden Änderungen der EU-Mehrwertsteuerreform (Quick Fixes) liegt in einer Harmonisierung, Vereinfachung und erhöhten Betrugssicherheit der europaweit uneinheitlichen Regelungen für den Handel. Daraus resultieren Änderungen für die Intrahandelsstatistik hinsichtlich der Auskunftspflicht für Voraussetzungen der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen, innergemeinschaftlicher Umsätze unter Einbindung sogenannter Konsignationsläger und innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte.

Weitere Änderungen wie die Anpassung des Layouts der Formulare zur Online-Meldung von Warensendungen zur Intrahandelsstatistik oder ergänzende Informationen zu den Warenverzeichnissen bieten weitere benutzerfreundliche Hilfen an. Doch die größte Herausforderung für die Unternehmen besteht darin, diese gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in den bestehenden Systemen und Prozessen der Betriebe zu integrieren. Dabei ist vorrangig auf korrekte und valide Dateninhalte zu achten, sowie den sicheren und datenschutzkonformen Umgang mit diesen sensiblen Informationen.

Lösungen mit Potenzial

Jede Neuerung birgt auch das Potenzial einer Chance, in diesem Falle kann eine nachhaltige Verbesserung das Ergebnis sein. Die strengen gesetzlichen Vorgaben der Intrahandelsstatistik sind die Basis für strategische Betrachtungen der wirtschaftlichen Zusammenhänge. Diese Erkenntnisse ermöglichen wiederum den Unternehmen ihre Position am Markt zu ermitteln, Potenziale zu erkennen und Chancen zu nutzen. PROMATIS ist dabei der kompetente Partner mit seinem Ansatz einer Business Process Excellence. Wir geben uns nicht mit der Integration der gesetzlichen Anforderungen in die Systeme und einem angepassten Geschäftsprozess zufrieden, sondern blicken über den Tellerrand hinaus und berücksichtigen schon bei der Implementierung das Potenzial permanenter Anpassungen, das sich weit über die Nutzung und das Monitoring erstreckt. Dieses ganzheitliche Business Process Management (BPM) rückt in den Mittelpunkt der Excellence-Programme und bewirkt, dass aus einer strengen Vorgabe eine weitreichende Chance für das gesamte Unternehmen wird.

PROMATIS Best Practice – bewährte Methodik mit innovativem Ansatz

Die Best Practice Solutions von PROMATIS stellen den Kundennutzen in den Vordergrund der etablierten Lösungen. Insbesondere der DataSmart, ein Datenextraktions-Tool der neuen Generation, wurde für die flexiblen Anforderungen moderner Unternehmen entwickelt und überzeugt durch seine innovative aber dennoch pragmatische Methodik. Speziell für die vorgeschriebenen Änderungen der Intrastat-Meldung wurde eine Lösung entwickelt, die sowohl für On Premise- als auch Cloud-Systeme schnell, einfach und vor allem valide zu implementieren ist. Der Nebeneffekt dieser Lösung liegt in der modularen Systemarchitektur, denn so können Sie jederzeit und genau auf Ihre Fragestellungen ausgerichtet, weitere Bausteine unkompliziert und ohne großen Aufwand zu einer ganzheitlichen und systematischen Lösung erweitern.

Die neue Intrastat-Meldung kommt auf jeden Fall, doch nutzen Sie die Chance und starten Sie in die neue Welt einer systematischen und transparenten Digitalisierung.

Weitere Informationen zum DataSmart finden Sie hier oder setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Autor: Claus Engel

Bildquelle: © pixabay.com